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Der Vermieter eines Einfamilienhauses kann sein Mieterhöhungsverlangen auch dann mit einem Mietspiegel begründen, wenn dieser ausdrücklich Einfamilienhäuser aus seinem Anwendungsbereich ausschließt. Das Mieterhöhungsverlangen wird dadurch nicht formal unwirksam. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zur Begründung einer
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Vermieters. Das
Nach Auffassung des Landgerichts sei das
Der Umstand, dass der Vermieter auf einen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.06.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2016, 655/rb)
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Dokument-Nr. 22745
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