kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Bei der Frage, ob Mieter ihrem Vermieter Zutritt zur Wohnungsbesichtigung gewähren müssen, ist zwischen dem Recht des Mieters auf Ungestörtheit in der Wohnung und dem Eigentumsrecht des Vermieters und dem daraus abgeleiteten Besichtigungsrecht zu bestimmten Zwecken abzuwägen. Der Mieter muss dem Vermieter grundsätzlich nur in engem Rahmen und zu vertretbaren Zeiten Zutritt zur Wohnung gewähren. Verlangt der Vermieter Zutritt zu einem bestimmten Zweck, so kann der Mieter den Zutritt verweigern, wenn der Vermieter aus einem anderen Grund die Wohnung besichtigen will. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor. Dieses wies die Räumungsklage eines Vermieters gegen seinen Mieter zurück und erklärte die Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter für unwirksam.
Der Vermieter hatte den Mietvertrag gekündigt, nachdem ihn der Mieter nicht in die Wohnung gelassen hatte, um sie gemeinsam mit Kaufinteressenten zu besichtigen. Diese Kündigung, so das Gericht, sei unwirksam. Aus dem Mietvertrag ergebe sich zwar die Nebenpflicht des Mieters, dem Vermieter die Besichtigung seiner Wohnung mit Kaufinteressenten sowie zur Feststellung des Zustands der Mietsache zu ermöglichen. Jedoch hatte der Vermieter gar nicht die Besichtigung mit weiteren Personen zu einem solchen Zweck angekündigt, sondern um einen Besichtigungstermin zur Vermessung der Wohnung sowie damit sich ein Mitarbeiter der Hausverwaltung einen Eindruck vom Zustand der Wohnung verschaffen könne, gebeten.
Dies jedoch stellte nach Auffassung des Gerichts schon keinen aufgrund des Mietvertrags gerechtfertigten Besichtigungsgrund des Vermieters dar. Denn die Feststellung des Zustands der Mietsache umfasse nicht ihre Vermessung. Zudem berechtigte der Mietvertrag lediglich den Vermieter selbst und nicht etwaige Erwerber oder Hilfspersonen zur Feststellung des Wohnungszustands.
Bei Beachtung des beiderseitigen Eigentumsschutzes und bei Vermeidung unverhältnismäßiger Eigentumsbeeinträchtigungen ergebe sich deshalb, dass der Vermieter bei Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bereits kein einen wichtigen Grund rechtfertigendes Erfordernis an der Vermessung oder für das Verschaffen eines Eindrucks vom Wohnungszustand dargetan habe. Sollen zu bestimmten Zwecken angekündigte Wohnungsbesichtigungen statt für diese Zwecke für Besichtigungen von Kaufinteressenten, d.h. für andere Zwecke, genutzt werden, so überwiegt das Recht des Mieters auf Ungestörtheit in der Mietwohnung gegenüber dem Eigentumsrecht des Vermieters und dem daraus abgeleiteten Begehren auf Vermessung der Wohnung oder Kontrolle ihres Zustands. In diesem Fall besteht keine Pflicht des Mieters, dem Vermieter Zutritt zur Wohnung zu gewähren
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2022
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/we)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_65-S-19420_Recht-des-Vermieters-auf-Wohnungsbesichtigung-nur-in-engem-Rahmen~N31378
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 31378
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.