wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 09.05.2023
65 S 191/22 -

Keine Umgehung des Kündigungsschutzes durch Einschaltung eines Mieters als Untervermieter

Vorliegen einer gewerblichen Untervermietung

Der Kündigungsschutz des Wohnungsmieters kann nicht dadurch umgangen werden, dass der Vermieter die Wohnung an einen Mieter vermietet, damit dieser die Wohnung untervermietet. In diesem Fall liegt eine gewerbliche Untervermietung im Sinne von § 565 Abs. 1 BGB vor. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer mehrerer Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus in Berlin vermietete im Februar 2019 eine 5-Zimmer-Wohnung an seine Schwägerin. Die Vermietung erfolgte teilgewerblich. Zudem war nach dem Mietvertrag die Schwägerin zur Untervermietung berechtigt. Die Schwägerin lebte selbst nicht in der Wohnung und vermietete diese an mehrere Personen. Nachfolgend kündigte der Eigentümer das Mietverhältnis mit seiner Schwägerin und verlangte den Auszug der Untermieter. Da sich diese weigerten, erhob der Eigentümer Räumungsklage.

Amtsgericht wies Räumungsklage ab

Das Amtsgericht Berlin-Neukölln wies die Räumungsklage ab. Es ging von einer gewerblichen Untervermietung aus, so dass der Kläger infolge der Kündigung der Mieterin gemäß § 565 Abs. 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis mit den Untermietern eingetreten sei. Gegen diese Entscheidung legte der Kläger Berufung ein. Der Abschluss des Mietvertrags mit seiner Schwägerin sei seiner Auffassung nach nicht auf eine gewerbliche Untervermietung gerichtet gewesen.

Landgericht bejaht ebenfalls Eintritt des Klägers in das Mietverhältnis

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Dem Kläger stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu, da er nach § 565 Abs. 1 BGB in das Mietverhältnis mit den Untermietern eingetreten sei. Der Kläger habe seine Schwägerin nur deshalb eingeschaltet, um die zwingenden Vorschriften des Wohnraummietrechts zu umgehen und die Untermietverhältnisse jederzeit faktisch dadurch nach eigenem Belieben zu beenden. Es sei weder ein sachlicher Grund noch ein gewichtiges Interesse des Klägers als Eigentümer vorgetragen oder ersichtlich, wonach es auch nur im Ansatz gerechtfertigt wäre, den Kündigungsschutz des Mieters von Wohnraum zu verkürzen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2023
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 27.10.2022
    [Aktenzeichen: 14 C 359/21]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2023, 901Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2023, Seite: 901

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_65-S-19122_Keine-Umgehung-des-Kuendigungsschutzes-durch-Einschaltung-eines-Mieters-als-Untervermieter~N33419

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33419 Dokument-Nr. 33419

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.