wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 23.09.2015
65 S 175/15 -

Fehlen eines Balkons muss nicht zwingend als wohnwertmindernd bei einem Miet­erhöhungs­verlangen berücksichtigt werden

Keine Berücksichtigung bei rechtlicher oder baulicher Unmöglichkeit eines Balkonanbaus

Das Fehlen eines Balkons ist dann nicht im Rahmen eines Miet­erhöhungs­verlangens als wohnwertmindernd zu berücksichtigen, wenn ein Balkonanbau rechtlich oder baulich nicht möglich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen zwei Mietvertragsparteien Streit darüber, ob der fehlende Balkon einer Wohnung im Rahmen des Mieterhöhungsverlangens als wohnwertmindernd zu berücksichtigen ist. Die Vermieterin verneinte dies mit Blick darauf, dass ein Balkonbau nicht möglich sei. Da die Mieter dies anders sahen, kam der Fall vor Gericht.

Keine Berücksichtigung des fehlenden Balkons als wohnwertmindernd

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieterin. Das Fehlen des Balkons sei nach der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels 2013 nicht wohnwertmindernd zu berücksichtigen gewesen, da ein Balkonanbau aus baulichen bzw. rechtlichen Gründen nicht möglich gewesen sei. Die Errichtung eines Balkons im Hofbereich sei aus denkmalschutzrechtlichen Gründen unzulässig gewesen. Der einzig noch in Betracht kommende Ort sei baulich für einen Balkonanbau nicht geeignet gewesen. Denn es habe sich dabei um einen 11 x 7 m großen Lichthof gehandelt. Durch einen Balkonanbau wäre es zu einer weiteren Verschattung des ohnehin dunklen Lichthofes und der in die Richtung gelegen Räume sowie zu einer starken Einsehbarkeit des Balkons gekommen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2015
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2015, 1292/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2015, 1292Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2015, Seite: 1292

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_65-S-17515_Fehlen-eines-Balkons-muss-nicht-zwingend-als-wohnwertmindernd-bei-einem-Mieterhoehungsverlangen-beruecksichtigt-werden~N21825

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21825 Dokument-Nr. 21825

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.