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Landgericht Berlin, Urteil vom 28.10.2005
65 S 152/05 -

Verschwundenen 20 Jahre alten Elektroherd muss der Mieter nicht ersetzen

Restwert des Ofens ist fast bei Null

Ein Vermieter kann von einem ausziehenden Mieter nicht verlangen, dass dieser ihm Schadensersatz für die Entfernung eines 20 Jahre alten Elektroherds zahlt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter seine Wohnung nach einer 14 Jahren gekündigt. Bei der Übergabe des Objekts stellte der Eigentümer fest, dass ein seiner Überzeugung nach beim Einzug noch vorhandener und damals bereits etwa zehn Jahre alter Elektroherd fehlte. Er kaufte als Ersatz ein neues Gerät und wollte die Kosten von seinem Mieter erstattet haben. Doch der Mieter erklärte, der Elektroherd sei bereits vom Voreigentümer wegen eines Wasserschadens entsorgt worden. Er könne also gar nichts für das Verschwinden und sei auch nicht bereit, sich finanziell an einer Neuanschaffung zu beteiligen.

Das Amtsgericht hat den Mieter zum Ersatz der Kosten verurteilt. Das Landgericht Berlin hob das Urteil auf und wies die Zahlungsklage des Vermieters ab.

Kein neuer Herd für den alten Herd

Selbst wenn man unterstellen würde, der Mieter habe den Elektroherd eigenmächtig aus der Wohnung entfernt, sei der daraus resultierende Schaden des Vermieters durch die notwendige Neubeschaffung unter dem Gesichtspunkt "neu für alt" zu berechnen. Das bedeutet, dass bei der Ersetzung einer gebrauchten Sache durch eine neue, dies zu einer Werterhöhung des Werts der gebrauchten Sache führt. Diese Werterhöhung müsse vom Schadensersatzanspruch abgezogen werden.

Insoweit müsse keinesfalls ein neuwertiges Gerät statt des Ofen-"Oldies" zur Verfügung gestellt werden. Über die Frage, wer denn genau für das Verschwinden des Einrichtungsgegenstandes verantwortlich sei, wollte das Landgericht daher erst gar nicht debattieren. Auf jeden Fall könne man nur auf den Restwert des Geräts abstellen. Und der liege bei einer Lebensdauer von über 20 Jahren fast bei Null.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.02.2008
Quelle: ra-online

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