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Ein Vermieter kann von einem ausziehenden Mieter nicht verlangen, dass dieser ihm Schadensersatz für die Entfernung eines 20 Jahre alten Elektroherds zahlt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter seine Wohnung nach einer 14 Jahren gekündigt. Bei der Übergabe des Objekts stellte der Eigentümer fest, dass ein seiner Überzeugung nach beim Einzug noch vorhandener und damals bereits etwa zehn Jahre alter
Das Amtsgericht hat den Mieter zum Ersatz der Kosten verurteilt. Das Landgericht Berlin hob das Urteil auf und wies die Zahlungsklage des Vermieters ab.
Selbst wenn man unterstellen würde, der Mieter habe den
Insoweit müsse keinesfalls ein neuwertiges Gerät statt des Ofen-"Oldies" zur Verfügung gestellt werden. Über die Frage, wer denn genau für das Verschwinden des Einrichtungsgegenstandes verantwortlich sei, wollte das Landgericht daher erst gar nicht debattieren. Auf jeden Fall könne man nur auf den Restwert des Geräts abstellen. Und der liege bei einer Lebensdauer von über 20 Jahren fast bei Null.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.02.2008
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 5576
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