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Der Käufer einer vermieteten Wohnung kann vom Verkäufer ermächtigt werden, schon vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch im eigenen Namen ein Mieterhöhungsverlangen zu stellen. Dabei ist es unproblematisch, wenn der Käufer "im Namen des Eigentümers" die Mieterhöhung geltend macht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es zum
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Käuferin und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Käuferin stehe gemäß § 558 BGB ein Anspruch auf
Die Käuferin sei dazu berechtigt gewesen, so das Landgericht, die
Nach Ansicht des Landgerichts sei es unschädlich, dass die Käuferin die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.04.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2017, 173/rb)
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Dokument-Nr. 24083
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