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Kann ein Mieter nicht störungsfrei warm duschen, ist er zu einer Mietminderung von 5 % berechtigt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der Mieter einer Wohnung seine
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Mieters. Könne dieser nämlich nicht störungsfrei warm duschen, rechtfertige dies eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/MM 1991, 194/rb)
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Dokument-Nr. 17001
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