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Fällt durch eine Leuchtreklame Licht in die Wohnung eines Mieters, so stellt dies jedenfalls in einer Großstadt keinen Mietmangel dar. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bewohnte ein Mieter eine Wohnung, die nahe an den Gropiuspassagen, einem großen Kaufcenter in Berlin-Neukölln, belegen war. Nach der Errichtung einer neuen
Das Landgericht Berlin folgte dem Mieter nicht. Es konnte keinen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2013
Quelle: ra-online, Landgericht Berlin (zt/GE 2004, 352/pt)
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Dokument-Nr. 15814
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