wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 27.09.2023
64 S 270/22 -

Kein Anspruch auf Untermieterlaubnis bei Verstoß gegen Mietpreisbremse

Vermieter muss Gewinn­erwirtschaftung des Mieters durch Untermiete nicht erlauben

Ein Anspruch auf Untermieterlaubnis besteht nicht, wenn die vom Mieter verlangte Untermiete gegen die Mietpreisbremse verstößt. Zudem muss der Vermieter dem Mieter keine Gewinn­erwirtschaftung durch die Untermiete erlauben. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2022 erbat der Mieter einer Zweizimmerwohnung in Berlin eine Untermieterlaubnis für die Zeit seiner beruflichen Abwesenheit im Ausland. Für die Wohnung zahlte der Mieter eine Grundmiete von 460 €. Von den Untermietern wollte er eine Grundmiete in Höhe von 962 €. Die Vermieterin weigerte sich die Erlaubnis zur Untervermietung zu erteilen. Sie sah sich nicht veranlasst dem Mieter die Erwirtschaftung eines Gewinns aus der Untervermietung zu ermöglichen. Zudem verstoße die Untermiete gegen die Mietpreisbremse. Da der Mieter dies anders sah, kam der Fall vor Gericht. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hielt die Untervermietung für zulässig. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.

Kein Anspruch auf Untermieterlaubnis

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieterin. Dem Mieter stehe kein Anspruch auf eine Untermieterlaubnis gemäß § 553 Abs. 1 BGB zu. Zwar sei grundsätzlich ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung durch den Mieter anzuerkennen. Jedoch habe die Vermieterin die Erwirtschaftung von Gewinnen aus der Untervermietung nicht ermöglichen müssen. Dabei spiele es keine Rolle, dass der Mieter auch seine Möbel, weiteren Hausrat und Fahrräder zur Nutzung überlassen habe. Denn für sich genommen habe der Mieter seine Möbel und das übrige Inventar nicht vermieten können. Die Möglichkeit, überhaupt Mieteinnahmen für seinen Hausrat zu generieren, habe sich für den Mieter erst in Folge und in Verbindung mit der Untervermietung der Wohnung ergeben.

Keine Untermieterlaubnis wegen Verstoßes gegen Mietpreisbremse

Zudem habe die Vermieterin nach Auffassung des Landgerichts nicht erlauben müssen, die Wohnung unter Verstoß gegen die Bestimmungen über die Mietpreisbremse unterzuvermieten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2023
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 20.09.2022
    [Aktenzeichen: 225 C 54/22]
Nachinstanz:
  • Bundesgerichtshof, Entscheidung
    [Aktenzeichen: VIII ZR 228/23]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2023, 1150Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2023, Seite: 1150
  • WuM 2023, 690Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2023, Seite: 690

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_64-S-27022_Kein-Anspruch-auf-Untermieterlaubnis-bei-Verstoss-gegen-Mietpreisbremse.news33516.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33516 Dokument-Nr. 33516

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.