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Eine Klausel im Mietvertrag zum Zustimmungsvorbehalt des Vermieters zu einer Haustierhaltung bedarf die Angabe sachlicher Kriterien, an denen sich die Entscheidung des Vermieters ausrichten soll. Eine Entscheidung über die Zustimmung zur Haustierhaltung liegt nicht im freien Ermessen des Vermieters. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Zweizimmerwohnung in Berlin wollten in dieser einen Hund halten. Nach einer Klausel im Mietvertrag bedurfte es dazu der
Das Amtsgericht Berlin-Köpenick wies die Klage ab. Die Klausel müsse seiner Auffassung nach keine Abwägungskriterien nennen, da es praktisch unmöglich sei, die Klausel so zu formulieren, dass alle im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen Interessen und Gesichtspunkte aufgezeigt werden. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Mieter.
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieter. Die Klausel zum Zustimmungsvorbehalt zur
Ist eine Klausel über das Zustimmungserfordernis zur
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.10.2023
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33399
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