wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 25.10.2016
63 S 35/16 -

Einwendungsfrist gegen Betriebs­kosten­abrechnung endet Tag genau zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung

Kein Fristende am Ende des Kalendermonats

Die Frist des Mieters Einwendungen gegen die Betriebs­kosten­abrechnung zu erheben, endet Tag genau zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung. Die Einwendungsfrist endet daher nicht erst am Ende des Kalendermonats (so aber: LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 20.11.2012 - 16 S 47/12 -). Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung schuldete laut Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 eine Nachzahlung in Höhe von 248,42 EUR. Die Abrechnung ging dem Mieter am 1. September 2014 zu. Da der Mieter mit der Abrechnung nicht einverstanden war, erhob er nach dem 2. September 2015 Einwendungen. Die Vermieterin hielt diese aber für verspätetet und erhob schließlich Klage auf Zahlung. Der Mieter wehrte sich gegen die Klage mit der Begründung, dass die Einwendungsfrist nicht Tag genau, sondern erst zum Ende des Kalendermonats ende.

Anspruch auf Nachzahlung

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe ein Anspruch auf die Nachzahlung in Höhe von 248,42 EUR zugestanden. Die Einwendungen des Mieters seien unbeachtlich gewesen, da diese verspätet erhoben worden seien.

Ablauf der Einwendungsfrist

Nach Auffassung des Landgerichts habe die zwölfmonatige Einwendungsfrist am 2. September 2015 geendet. Soweit das Landgericht Frankfurt (Oder) in seiner Entscheidung vom November 2012 die Meinung vertrat, dass die Frist jeweils bis zum Ende des Monats laufe, folgte das Landgericht dem nicht. Das Gegenteil ergebe sich nämlich bereits aus dem Gesetz. Gemäß § 188 Abs. 2 BGB sei bei einer Monatsfrist das Ende der Frist der Tag, der seiner Benennung nach dem Tag des Fristbeginns entspreche, wobei gemäß § 187 Abs. 1 BGB der Tag, in welchen das Ereignis falle, nicht mitgezählt werde. Da die Betriebskostenabrechnung dem Mieter am 1. September 2014 zugegangen war, sei die Einwendungsfrist somit am 2. September 2015 abgelaufen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2016, 1508/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2016, 1508Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2016, Seite: 1508

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_63-S-3516_Einwendungsfrist-gegen-Betriebskostenabrechnung-endet-Tag-genau-zwoelf-Monate-nach-Zugang-der-Abrechnung~N23645

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 23645 Dokument-Nr. 23645

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.