wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 29.10.2002
63 S 24/02 -

Mobilfunkantenne auf dem Dach berechtigt zu keiner Mietminderung

Keine Mangelhaftigkeit der Wohnung

Lässt der Vermieter eine Mobilfunkantenne auf dem Dach errichten, so führt dies nicht zur Mangelhaftigkeit der im Haus befindlichen Wohnungen. Die Mieter sind daher nicht dazu berechtigt ihre Mieter zu mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da der Vermieter auf dem Dach des Hauses eine Mobilfunkantenne errichten ließ. Die Mieter behaupteten, von der Antenne gingen Strahlungen aus, die die Gesundheit gefährden. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und erhob Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.

Recht zur Mietminderung bestand nicht

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Vermieters. Ihm habe ein Anspruch auf Zahlung der ausstehenden Miete zugestanden. Denn den Mietern habe kein Recht zur Mietminderung gemäß § 537 BGB (jetzt: § 536 BGB) zugestanden. Die auf dem Dach montierte Antenne habe kein Mangel dargestellt, da die von ihr ausgehenden elektromagnetischen Strahlungen zu keiner Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Wohnung der Mieter geführt haben.

Elektromagnetische Strahlungen waren unbedenklich

Die Mieter haben nicht vorgetragen, so das Landgericht weiter, dass die zulässigen Grenzwerte überschritten wurden. Zudem seien sämtliche Vorgaben der Genehmigung zur Errichtung der Antenne, insbesondere die Grenzwerte der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV), eingehalten worden. Weiterhin haben aus Sicht des Gerichts keine Hinweise dafür vorgelegen, dass die geltenden Grenzwerte nach dem heutigen Stand der Wissenschaft als überholt anzusehen seien.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_63-S-2402_Mobilfunkantenne-auf-dem-Dach-berechtigt-zu-keiner-Mietminderung.news15622.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15622 Dokument-Nr. 15622

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.