wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 15.04.2016
63 S 223/15 -

Recht zur Mietminderung um 10 % aufgrund Lärmbelästigung durch Lüftungsanlage einer Shisha-Lounge

Mietmangel wegen Überschreitung der Grenzwerte der TA-Lärm

Kommt es aufgrund der Lüftungsanlage einer Shisha-Lounge zu einer Lärmbelästigung, so steht dem Wohnungsmieter ein Recht zur Mietminderung zu, wenn die Grenzwerte der TA-Lärm überschritten werden. Ist von dem Geräusch nur das Schlafzimmer betroffen, so kann dies eine Mietminderung in Höhe von 10 % rechtfertigen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer an einer innerstädtischen Haupt- und Geschäftsstraße gelegenen Wohnung ihre Miete, da es aufgrund der Lüftungsanlage der im Erdgeschoss des Wohnhauses befindlichen Shisha-Lounge zu einer Lärmbelästigung im Schlafzimmer kam. Da die Vermieterin das Minderungsrecht nicht akzeptierte, kam der Fall vor Gericht.

Recht zur Mietminderung wegen Mietmangels

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieter. Sie haben ihre Miete um 10 % mindern dürfen, da in der Geräuschbelästigung durch die Lüftungsanlage der Shisha-Lounge ein Mangel im Sinne des § 536 BGB vorgelegen habe. Da nur das Schlafzimmer von dem Geräusch betroffen war, hielt das Gericht eine höhere Minderungsquote für nicht erforderlich.

Mietmangel wegen Überschreitung der Grenzwerte der TA-Lärm

Soweit sich die Vermieterin darauf stützte, dass das Geräusch der Belüftungsanlage mangels Beschaffenheitsvereinbarung hinzunehmen sei, folgte das Landgericht dem nicht. Denn auch ohne Beschaffenheitsvereinbarung müsse der Vermieter öffentlich-rechtliche Bestimmungen einhalten. Dies sei hier hingegen nicht der Fall gewesen, da die Grenzwerte der TA-Lärm überschritten wurden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2016, 729/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2016, 729Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2016, Seite: 729

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_63-S-22315_Recht-zur-Mietminderung-um-10-Prozent-aufgrund-Laermbelaestigung-durch-Lueftungsanlage-einer-Shisha-Lounge.news22893.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22893 Dokument-Nr. 22893

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.