wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Beschluss vom 24.10.2014
63 S 203/14 -

Durch Bauarbeiten begründete Beeinträchtigung der Mietwohnung rechtfertigt Unter­lassungs­anspruch nur bei Vorliegen einer erheblichen Störung

Bei unwesentlichen Störungen stehen mietrechtliche Gewähr­leistungs­ansprüche zur Verfügung

Kommt es aufgrund eines aufgestellten Gerüstes und von Bauarbeiten zu einer Beeinträchtigung einer Mietwohnung, so rechtfertigt dies nur dann einen Unter­lassungs­anspruch, wenn sich die Beeinträchtigung als erheblich darstellt. Liegt dagegen eine nur unwesentliche Störung vor, so stehen dem Mieter die mietrechtlichen Gewähr­leistungs­ansprüche, wie etwa das Recht zur Mietminderung, zur Verfügung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beklagten sich die Mieter einer Wohnung über Beeinträchtigungen, die mit Bauarbeiten an der Außenfassade des Hauses einhergingen. So führten sie an, dass es durch Hämmern, Klopfen, Bohren, Transport von Baumaterial über einen Lastenaufzug, lautstarke Unterhaltungen der Bauarbeiter sowie durch Sägearbeiten zu einer Lärmbelästigung gekommen sein soll. Darüber hinaus trugen sie eine Sichtbeeinträchtigung und Verdunkelung durch das Baugerüst sowie Baustaub auf den Fensterbänken vor. Sie befürchteten ebenfalls eine erhöhte Einbruchsgefahr. Die Mieter wollten daher mittels einer einstweiligen Verfügung einen Baustopp und den Abbau des Gerüstes erreichen.

Kein Anspruch auf Unterlassung der Bauarbeiten und auf Entfernen des Baugerüstes

Das Landgericht Berlin entschied gegen die Mieter. Diesen habe kein Anspruch auf Unterlassung der Bauarbeiten und auf Entfernen des Baugerüstes gemäß § 862 BGB zugestanden. Die von ihnen angeführte Besitzstörung nach § 858 BGB habe nicht vorgelegen. Zwar verkannte das Gericht nicht, dass hier der Mietgebrauch beeinträchtigt war. Jedoch setze das Vorliegen einer Besitzstörung eine Erheblichkeit der Beeinträchtigungen voraus. Daran habe es hier gefehlt. Zwar müsse grundsätzlich der Vermieter die Unwesentlichkeit der Störung darlegen und gegebenenfalls beweisen. Der Vortrag der Mieter habe jedoch bereits nichts über die Intensität der Beeinträchtigungen beinhaltet. Dies sei aber erforderlich gewesen.

Schutz des Mieters durch mietrechtliche Gewährleistungsansprüche

Das Landgericht verwies darauf, dass der Mieter in einem solchen Fall nicht schutzlos stehe. Denn liegt eine Beeinträchtigung des Mietgebrauchs vor, so könne der Mieter mietrechtliche Gewährleistungsansprüche, wie etwa das Recht zur Mietminderung, geltend machen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2015
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2014, 1589/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2014, 1589Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2014, Seite: 1589

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_63-S-20314_Durch-Bauarbeiten-begruendete-Beeintraechtigung-der-Mietwohnung-rechtfertigt-Unterlassungsanspruch-nur-bei-Vorliegen-einer-erheblichen-Stoerung~N20429

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 20429 Dokument-Nr. 20429

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.