wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 24.09.2004
63 S 199/04 -

Einbau unerlaubter Katzenklappe in die Wohnungstür kann ein Kündigungsgrund sein

Mieter entfernte trotz Aufforderung die Katzenklappe nicht

Wer ohne Einwilligung seines Vermieters eine Katzenklappe in die Wohnungstür einbaut und diese nach Aufforderung des Vermieters nicht wieder entfernt, muss mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters eine Katzenklappe in seine Wohnungseingangstür eingebaut. Der Vermieter forderte den Mieter unter Fristsetzung auf, die ca. 13 mal 16 cm große Kunststoff-Katzenklappe zu entfernen. Dieser kam der Aufforderung nicht nach - woraufhin der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich kündigte und eine Räumungsklage erhob.

Amtsgericht: Allein der Einbau einer Katzenklappe reicht nicht für eine Kündigung aus

Das Amtsgericht Schöneberg wies die Klage erstinstanzlich ab. Es führte aus, dass allein der Einbau einer Katzenklappe nicht für eine Kündigung ausreiche. Der Vermieter könne allenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen.

Landgericht gibt Vermieter recht

Das Landgericht Berlin hatte eine andere Rechtsauffassung und gab in der zweiten Instanz dem Vermieter recht. Der Einbau einer Katzenklappe stelle eine erhebliche Beschädigung und "optische Beeinträchtigung" der hölzernen Wohnungstür dar, denn die Einbaumaßnahme beschränke sich nicht auf den Zustand innerhalb der Wohnung, sondern sei von der Außenseite (vom Treppenhaus aus) sichtbar.

Katzenklappe beeinträchtigt Vermieterinteressen

Die Vermieterinteressen seien nicht nur geringfügig beeinträchtigt. Schließlich führe die Katzenklappe dazu, dass die Katze unkontrollierten Zugang zum Treppenhaus habe. Der Aufenthalt von Tieren im Treppenhaus müsse - unabhängig von der Frage, ob es dadurch zu Verschmutzungen komme oder nicht - vom Vermieter mit Rücksicht auf die Interessen der übrigen Mieter des Hauses nicht hingenommen werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2007
Quelle: ra-online

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 19.02.2004
    [Aktenzeichen: 9 C 619/03]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2004, 1394Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2004, Seite: 1394

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_63-S-19904_Einbau-unerlaubter-Katzenklappe-in-die-Wohnungstuer-kann-ein-Kuendigungsgrund-sein.news4747.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4747 Dokument-Nr. 4747

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.