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Der Wohnungsmieter muss trotz abgesperrten Heizkörperventils Heizkosten zahlen, wenn aufgrund einer Kaltverdunstung die Verdunstungsröhrchen einen Verbrauch anzeigen. Zudem können die Kosten für den Kauf eines Schneeräumgeräts und eines Laubsaugers als Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Kauf aufgrund der Größe der Wohnanlage notwendig ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste die Mieterin einer Wohnung aufgrund der Heizkostenabrechnung für das Jahr 1996 geringfügig
Das Landgericht Berlin entschied gegen die Mieterin. Diese habe die
Die Mieterin habe zudem nach Ansicht des Landgerichts die umgelegten Kosten für den Kauf des Schneeräumgeräts und des Laubsaugers tragen müssen. Die Anschaffung beider Geräte sei in Anbetracht der Größe der Wohnanlage nicht zu beanstanden gewesen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2000, 539/rb)
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Dokument-Nr. 22067
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