wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 07.11.1996
61 S 180/96 -

Staubentwicklung in einer Wohnung berechtigt zur Mietminderung von 25 %

Gericht ging von der Netto-Kaltmiete aus

Kommt es in einer Wohnung zu einer Staubentwicklung, so ist der Mieter berechtigt seine Miete um 25 % zu mindern. Auszugehen war dabei von der Netto-Kaltmiete. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Den Mietern einer Wohnung wurde fristlos gekündigt. Da sie jedoch erst einige Zeit nach der Kündigung auszogen, verlangten die Vermieter eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete. Die Mieter hielten dem ein Minderungsrecht entgegen. Sie waren der Meinung, dass die Wohnung aufgrund der Staubentwicklung mangelhaft und die Höhe der Nutzungsentschädigung entsprechend dem Minderungsanspruch zu kürzen gewesen sei.

Anspruch auf Nutzungsentschädigung lag nicht vor

Das Landgericht Berlin entschied gegen die Vermieter. Diese haben keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung gemäß § 557 Abs. 1 BGB (jetzt: § 546 a Abs. 1 BGB) gehabt. Denn der Anspruch sei entsprechend dem Minderungsanspruch der Miete zu kürzen gewesen.

Recht zur Mietminderung bestand

Aus Sicht des Landgerichts sei die Wohnung wegen der Staubentwicklung mangelhaft gewesen. Den Mietern habe daher ein Recht zur Mietminderung gemäß § 537 BGB (jetzt: § 536 BGB) zugestanden. Das Gericht ging von einer Minderungsquote in Höhe von 25 % der Netto-Kaltmiete aus. In diesem Umfang sei der Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu kürzen gewesen. Im Ãœbrigen sei der Anspruch wegen Zahlung (§ 362 BGB) und Aufrechnung (§ 389 BGB) erloschen gewesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/WuM 1998, 28/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1998, 28Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1998, Seite: 28

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_61-S-18096_Staubentwicklung-in-einer-Wohnung-berechtigt-zur-Mietminderung-von-25-Prozent~N15575

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15575 Dokument-Nr. 15575

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.