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Sieht eine Teilungserklärung eine bestimmten Verteilungsschlüssel für Vorschusszahlungen vor, so kann ein davon abweichender Wirtschaftsplanbeschluss für ungültig erklärt werden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann von dem Kostenverteilungsschlüssel nicht abweichen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im August 2021 wurde unter anderem ein Beschluss über den
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Kläger. Der Beschluss über den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.12.2022
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2022, 1163/rb)
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Dokument-Nr. 32465
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