wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 20.02.2023
528 KLs 28/22 -

Haftstrafe wegen Betrugs mit Corona-Testzentren

Durch Betrug entstandene Schäden sind als erheblich anzusehen

Das Landgericht Berlin hat einen 46-jährigen Berliner wegen Betrugs in zwei Fällen, davon in einem Fall versucht, zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Darüber hinaus ordnete das Gericht die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 649.150,84,- Euro an.

Nach den Feststellungen des Gerichts habe sich der Angeklagte im November 2021 in einem Online-Verfahren bei dem zuständigen Landesamt in Baden-Württemberg als Teststellenbetreiber registrieren lassen. Für die Monate Dezember 2021 und Januar 2022 habe er anschließend gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg eine hohe Anzahl an Corona-Testungen abgerechnet. Die Teststellen hätten zu keinem Zeitpunkt existiert. Hierdurch habe er betrügerisch Taterträge in Höhe von fast 650.000,- Euro erwirtschaftet.

Tatbegehung besonders leicht gemacht worden

Es lägen jeweils besonders schwere Fälle des Betrugs vor. Der Angeklagte der in der Hauptverhandlung ein Geständnis abgelegt hatte habe gewerbsmäßig gehandelt. In einem Fall sei ein Vermögensverlust großen Ausmaßes entstanden. Für beide Fälle gelte daher ein erhöhter Strafrahmen. In einer Situation, die für uns alle nicht gut gewesen sei, habe der Angeklagte Krankenkassen geplündert, so der Vorsitzende in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Allerdings müsse berücksichtigt werden, dass dem Angeklagten die Tatbegehung besonders leicht gemacht worden sei. Es habe nahezu keine Überprüfung durch die zuständigen Behörden gegeben. Der Angeklagte verbleibt in Untersuchungshaft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2023
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online ((pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_528-KLs-2822_Haftstrafe-wegen-Betrugs-mit-Corona-Testzentren.news32666.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32666 Dokument-Nr. 32666

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.