kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Graffiti-Sprüher kann strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn er anhand seines Tag-Schriftzuges identifiziert werden kann. Denn bei einem Tag handelt es sich um einen individuellen Schriftzug eines Sprayers. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Staatsanwaltschaft Berlin einen 21-jährigen Mann im Jahr 2003 wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung an. Hintergrund dessen war, dass der junge Mann in mehreren Fällen
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Staatsanwaltschaft und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Angeklagte habe sich wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung strafbar gemacht. Aufgrund des bei den
Die Beweisaufnahme zeigte dem Landgericht, dass in der Graffiti-Szene die ungeschriebene Regel bestehe, dass ein bestimmter
Zwar könne die Gefahr einer Doppelverwendung bestehen, so das Landgericht. Dies komme aber ausgesprochen selten vor. Da jeder Sprayer Ruhm und Anerkennung möchte, müssen seine Tags ihm individuell zuzuordnen seien. Komme es zu einer unabsichtlichen Doppelverwendung, werde diese durch einen Wettkampf zwischen den Sprayern oder einem Zusatz an einen der beiden Tags beendet. Eine absichtliche Doppelverwendung komme allenfalls von neu in der Szene agierenden Sprayern. Dies sei aber in der Regel durch die schlechte Ausführung der Imitation zu erkennen. Zudem müsse der Imitator mit Sanktionen in der Szene rechnen. Gegen eine Doppelverwendung des Tags des Angeklagten spreche aber ohnehin, dass sich sämtliche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.05.2018
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_524-21-Ju-Js-78303-3505_Zulaessige-Identifizierung-eines-Graffiti-Spruehers-anhand-des-Tag-Schriftzugs-im-Rahmen-eines-Strafverfahrens~N25956
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 25956
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.