kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Selbstverständlich muss eine Textilreinigung haften, wenn ein Kleidungsstück "auf nimmer Wiedersehen" verschwindet. Wenn allerdings eine Designer-Hose verloren geht, ist dies beim Schadensersatzanspruch zu berücksichtigen. Allerdings kann der Anspruch dadurch gemindert werden, dass Designermode nur eine bestimmte "Haltbarkeit" hat - nämlich schnell aus der Mode kommt. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte sich eine Kundin einen Hosenanzug aus einem Originalstoff von Yves Saint Laurent in Shanghai für 1.250,- EUR anfertigen lassen. Sie gab die Hose in eine
Die Reinigung zahlte für den Verlust 100,- EUR Schadensersatz - doch die Kundin wollte mehr. Ihre Klage auf weiteren Schadensersatz lehnte das Amtsgericht ab. Das Landgericht Berlin sprach ihr dagegen weitere 133,- EUR zu und wies die Klage im übrigen ab.
Die Frau konnte dem Gericht nicht nachweisen, dass der Hosenanzug wirklich einen Wert von 1.250,- EUR hatte. Es handele sich vielmehr um eine Nachbildung für die ein Wiederbeschaffungswert von ca. 400,- EUR angemessen sei, urteilte das Gericht.
Die Jacke sei nicht verloren gegangen und könne weiter genutzt werden. Dies sei zu berücksichtigen. Das Gericht veranschlagte den Wert der Hose mit einem Wert von 2/3 des Gesamtwertes des Anzugs.
Allerdings müsse bei diesem modischen Kleidungsstück auch die Nutzungszeit - von hier vier Jahren - berücksichtigt werden. Daher zog das Gericht 12,5 % vom Wiederbeschaffungswert (400,- EUR) ab, so dass sich ein Restwert des Hosenanzugs von 350,- EUR ergab. 2/3 (für die Hose) sind 233,- EUR, so dass wegen der bereits erstatteten 100,- EUR die Reinigung nur noch weitere 133,- EUR zu ersetzen hatte.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.08.2008
Quelle: ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_52-S-9007_Textilreinigung-Zum-Schadensersatz-bei-einer-verschwundenen-Designer-Hose~N6493
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 6493
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.