wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 30.11.2012
(504) 272 Js 1050/12 Kls (32/12) -

Falscher Krankenpfleger wegen Betrugs zu Haftstrafe verurteilt

Durch Urkundenfälschung Job erhalten

Wer sich den Beruf als Krankenpfleger durch eine Urkundenfälschung erschleicht, macht sich wegen Betrugs strafbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bewarb sich ein Mann im März 2011 in einem Altenpflegeheim als Krankenpfleger. Eine Ausbildung zum Krankenpfleger hatte er nicht absolviert. Er studierte lediglich für kurze Zeit Medizin. Er brach dies jedoch ab und machte eine Ausbildung zum Sektionsgehilfen. Im Rahmen der Bewerbung erstellte der Mann eine Kopie einer vermeintlichen Urkunde, die ihm bescheinigte die Berufsbezeichnung "Krankenpfleger" führen zu dürfen. Zudem schrieb er in seinem Lebenslauf, dass er in der Zeit von Juli 1989 bis September 1990 eine Ausbildung zum Krankenpfleger an der Charité machte und mit der Note "sehr gut" abschloss. Aufgrund dieser Angaben wurde er eingestellt. Nachfolgend benutzte er seine Stellung als Krankenpfleger um die hilfebedürftigen Bewohner des Pflegeheims zu bestehlen. Die Staatsanwaltschaft sah darin ein strafbares Verhalten und erhob Anklage.

Strafbarkeit wegen Betruges und Diebstahl

Das Landgericht Berlin verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, da er sich wegen Betrugs (§ 263 StGB) und Diebstahls (§ 242 StGB) strafbar gemacht habe. Strafverschärfend sei zu berücksichtigen gewesen, dass er sich durch die Taten einer Einnahmequelle von einigem Umfang verschaffen wollte und daher gewerbsmäßig handelte. Darüber hinaus sei er bereits mehrfach wegen Betrugs vorbestraft gewesen. Strafmildernd sei sein umfassendes Geständnis sowie seine Entschuldigung und der Versuch der Schadenswiedergutmachung zu bewerten gewesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_504-272-Js-105012-Kls-3212_Falscher-Krankenpfleger-wegen-Betrugs-zu-Haftstrafe-verurteilt~N14960

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14960 Dokument-Nr. 14960

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.