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Wer sich den Beruf als Krankenpfleger durch eine Urkundenfälschung erschleicht, macht sich wegen Betrugs strafbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bewarb sich ein Mann im März 2011 in einem Altenpflegeheim als
Das Landgericht Berlin verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, da er sich wegen Betrugs (§ 263 StGB) und Diebstahls (§ 242 StGB) strafbar gemacht habe. Strafverschärfend sei zu berücksichtigen gewesen, dass er sich durch die Taten einer Einnahmequelle von einigem Umfang verschaffen wollte und daher gewerbsmäßig handelte. Darüber hinaus sei er bereits mehrfach wegen Betrugs vorbestraft gewesen. Strafmildernd sei sein umfassendes Geständnis sowie seine Entschuldigung und der Versuch der Schadenswiedergutmachung zu bewerten gewesen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 14960
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