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Landgericht Berlin, Urteil vom 21.08.2020
43 O 223/20 -

Kalbitz scheitert mit Eilantrag gegen AfD-Parteiausschluss

Erneuter Eilantrag von Kalbitz im Streit um das Fortbestehen seiner Partei­mitgliedschaft in der AfD in erster Instanz erfolglos

Das Landgericht Berlin hat den weiteren Eilantrag von Herrn Kalbitz (Verfügungskläger des Verfahrens) gegen die Alternative für Deutschland (Verfügungsbeklagte des Verfahrens) wegen des Streits um das Fortbestehen seiner Partei­mitgliedschaft zurückgewiesen.

Der erneute Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel, die Alternative für Deutschland im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes bis zu einem rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens dazu zu verpflichten, Herrn Kalbitz alle sich aus der Mitgliedschaft in der AfD und ihren Organen ergebenden Rechte uneingeschränkt zu belassen, war daher in erster Instanz erfolglos.

Richter können keine evidente Rechtswidrigkeit des Beschlusses des Bundesvorstandes der AfD vom 15. Mai 2020 zur Beendigung der Mitgliedschaft von Herrn Kalbitz in der AfD erkennen

Die Richter der Zivilkammer 43 haben ihre Entscheidung bei der mündlichen Urteilsverkündung damit begründet, dass nach den im einstweiligen Verfügungsverfahren anzuwendenden rechtlichen Maßstäben nicht festgestellt werden könne, dass der Beschluss des Bundesvorstandes der AfD vom 15. Mai 2020 zur Beendigung der Mitgliedschaft von Herrn Kalbitz in der AfD evident rechtswidrig gewesen sei. Dann aber habe der Eilantrag keinen Erfolg, da eine rechtliche Notwendigkeit für den Erlass einer vorläufigen Regelung nicht bestehe. Die weiteren zwischen den Parteien streitigen Punkte müssten dagegen in einem etwaigen Hauptsacheverfahren geklärt werden, das aber noch gar nicht anhängig sei, nicht aber in dem hiesigen Eilverfahren.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2020
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (pm/pt)

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