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Das Landgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Kündigung einer Kontoverbindung durch ein Kreditinstitut dann gerechtfertigt ist, wenn auf diesem Konto Spenden aus der rechtsextremistischen Szene eingehen und mit diesen Spenden der Ehemann der Kontoinhaberin - hier ein mehrfach u.a. wegen Volksverhetzung verurteilter ehemaliger Rechtsanwalt, der der Neo-Nazi-Szene zuzurechnen ist - unterstützt werden sollte.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin war seit 20 Jahren Kundin bei einem öffentlich-rechtlichen Kreditinstitut und unterhielt eine Girokontoverbindung mit einem Dispositionskredit von knapp 10.000 Euro; ferner war ihr eine Kreditkarte ausgestellt worden, deren Umsätze von diesem
In einem Eilverfahren hatte die Klägerin die Fortführung von Kontoverbindung und Kreditkartenvertrag von der Beklagten begehrt und behauptet, sie benötige das
Nachdem die Beklagte dagegen Widerspruch eingelegt hat, hat das Landgericht nunmehr den Beschluss aufgehoben und zugunsten der Beklagten entschieden. Die fristlose
Zudem sei inzwischen das Eilbedürfnis der Klägerin für eine vorläufige Regelung entfallen. Denn sie habe zum einen aufgrund des Bestreitens der Beklagten nicht hinreichend nachgewiesen, nur über diese einzige Kontoverbindung zu verfügen. Zum anderen sei sie auf gerichtlichen Schutz nicht mehr angewiesen, nachdem ihr die Beklagte mehrfach vergeblich die Einrichtung eines Basiskontos angeboten habe.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2017
Quelle: Kammergericht/ra-online
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Dokument-Nr. 24365
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