wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 22.02.2016
28 O 6/15 -

Keine Amtshaftung der Bundesrepublik wegen möglicher fehlerhafter Umsetzung der EU-Leih­arbeiter­richtlinie

Gesetzgeber steht bei Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht weiter Spielraum zu

Das Landgericht Berlin hat die Klage einer Diplom-Psychologin abgewiesen, die von der Bundesrepublik Deutschland Schadensersatz wegen der fehlerhaften Umsetzung der EU-Leih­arbeiter­richtline verlangte. Das Gericht verneinte einen Amts­haftungs­anspruch der Bundesrepublik Deutschland, da es im vorliegenden Fall wegen des weiten Spielraums des Gesetzgebers bei der Umsetzung der EU-Leih­arbeiter­richtlinie an einem offenkundigen Verstoß fehlte.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war als Diplom-Psychologin in den Jahren 2009 bis 2014 durchgehend in einer Klinik in Brandenburg tätig. Den zunächst zeitlich befristeten und zuletzt unbefristeten Arbeitsvertrag hatte sie jedoch nicht mit der Klinik abgeschlossen, sondern mit konzerneigenen Personalservicegesellschaften auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Im Rahmen dieser Verträge bezog die Klägerin ein geringeres Gehalt als die bei der Klinik unmittelbar Beschäftigten.

Klage auf unbefristetes Arbeitsverhältnis mit der Klinik erfolglos

Die Klägerin hatte zunächst Klage vor den Arbeitsgerichten erhoben und wollte die Feststellung erreichen, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit der Klinik bestehe. Der Gang bis vor das Bundesarbeitsgericht blieb allerdings erfolglos.

Klägerin macht Schadensersatzanspruch gegen die BRD geltend

In dem vorliegenden Rechtsstreit hat die Klägerin die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz wegen des behaupteten Minderverdienstes in Höhe von insgesamt ca. 33.000 Euro brutto in Anspruch genommen. Zur Begründung führte sie aus, dass die Leiharbeiterrichtlinie eine dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung ohne vollen Lohnausgleich verbiete. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz enthalte zwar ein Verbot der nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung, knüpfe aber keine Sanktion an einen Verstoß. Dadurch sei die Bundesrepublik nicht den Anforderungen der EU-Richtlinie nachgekommen.

Offenkundiger Verstoß nicht gegeben

Die Klägerin hatte vor dem Landgericht Berlin keinen Erfolg. Die Kammer ließ nach den Erörterungen in der mündlichen Verhandlung offen, ob die Richtlinie überhaupt fehlerhaft umgesetzt worden sei. Jedenfalls fehle es an dem nach dem EU-Recht erforderlichen offenkundigen Verstoß. Denn der Gesetzgeber habe bei der Umsetzung von EU-Recht in das nationale Recht einen weiten Spielraum.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2016
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_28-O-615_Keine-Amtshaftung-der-Bundesrepublik-wegen-moeglicher-fehlerhafter-Umsetzung-der-EU-Leiharbeiterrichtlinie~N22265

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22265 Dokument-Nr. 22265

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.