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Landgericht Berlin, Beschluss vom 11.08.2011
27 O 468/11 -

"Pro Deutschland" darf nicht mit dem Namen Sarrazin Wahlwerbung betreiben

Bürgerbewegung "Pro Deutschland" verletzt Sarrazins Namensrechte

Die Bürgerbewegung "Pro Deutschland" darf keine Wahlwerbung mit dem Namen Thilo Sarrazins betreiben. Dies hat das Landgericht Berlin per einstweiliger Verfügung untersagt.

Im hier zugrunde liegenden Fall hat die Bürgerbewegung "Pro Deutschland" im Berliner Wahlkampf den Slogan "Wählen gehen für Thilos Thesen" verwendet. Diesen hat sie neben einer Abbildung wiedergegeben, die eine durchgestrichene Moschee zeigt.

Das Landgericht Berlin stellte fest, dass Thilo Sarrazins Rechte am eigenen Namen durch diesen Slogan verletzt werden.

Hintergrund

In Berlin wird am 18. September 2011 ein neues Landesparlament gewählt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2011
Quelle: Landgericht Berlin/ ra-online

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