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Die AfD und eines ihrer Mitglieder wurden zu einer Richtigstellung über eine falsche Behauptung verurteilt. Die AfD ist zur Richtigstellung verpflichtet worden und muss diese auf ihrer Homepage veröffentlichen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Im zu entscheidenden Fall behauptete die
Im Einzelnen führte das Landgericht aus, der Schutz des Beklagten zu 2), der auch Abgeordneter sei, stehe dem Erfolg der Klage nicht entgegen. Es handele sich um eine Äußerung, die lediglich im Zusammenhang mit seinem Mandat gefallen sei und damit – anders als Äußerungen in Ausübung des Mandats, z.B. in öffentlichen Sitzungen - nicht schutzwürdig sei.
Das Bundesumweltministerium sei berechtigt, die
Der erforderliche Aktualitätsbezug sei entgegen der Ansicht der Beklagten nicht entfallen. Die Klage sei bereits im März 2017 bei Gericht eingereicht worden; auf die Prozessdauer, die z. B. auch durch Prozesstaktiken in die Länge gezogen werden könnte, komme es regelmäßig nicht an.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2018
Quelle: Landgericht Berlin/ ra-online
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Dokument-Nr. 26259
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