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Die Produktionsfirma der TV-Serie „Frauentausch“ darf unter Androhung eines Ordnungsgeldes eine bereits ausgestrahlte Folge dieser Serie selbst oder durch Dritte nicht erneut veröffentlichen oder verbreiten. Dies entschied das Landgericht Berlin.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Frau, die mit ihrer Familie an der Produktion mitgewirkt hatte und sich durch die Art der Darstellung in ihrem
Das Landgericht Berlin ist dieser Auffassung gefolgt. Die Klägerin habe zwar vor Produktion der Sendung eine Einwilligungserklärung gegenüber der
Die Missachtung des Persönlichkeitsrechts sei allerdings nicht so schwerwiegend, dass eine finanzielle Entschädigung geboten sei. Die Klage wurde insoweit von dem Landgericht Berlin abgewiesen. Die Klägerin hatte Zahlung von mindestens 15.000 Euro verlangt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2012
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online
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