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Landgericht Berlin, Urteil vom 26.07.2012
27 O 14/12 -

Persönlichkeitsrechtsverletzung: Erneute Ausstrahlung einer Sendung der TV-Serie "Frauentausch" untersagt

Tauschmutter fühlt sich in der TV-Serie "Frauentausch" falsch dargestellt

Die Produktionsfirma der TV-Serie „Frauentausch“ darf unter Androhung eines Ordnungsgeldes eine bereits ausgestrahlte Folge dieser Serie selbst oder durch Dritte nicht erneut veröffentlichen oder verbreiten. Dies entschied das Landgericht Berlin.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Frau, die mit ihrer Familie an der Produktion mitgewirkt hatte und sich durch die Art der Darstellung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sah.

Gemäß Einwilligungserklärung sollte „TV-Dokumentations-Serie“ vorrangig Dokumentationscharakter haben

Das Landgericht Berlin ist dieser Auffassung gefolgt. Die Klägerin habe zwar vor Produktion der Sendung eine Einwilligungserklärung gegenüber der Produktionsfirma abgegeben. Darin sei von einer „TV-Dokumentations-Serie“ die Rede gewesen, die vorrangig einen Dokumentationscharakter haben solle. Tatsächlich seien die Aufnahmen dann so nachbearbeitet worden, dass die Klägerin gezielt lächerlich gemacht worden sei. Sie sei als überforderte und geistig verwirrte, bei ihren Kindern unbeliebte Mutter der praktisch veranlagten, sympathischen und ordentlichen Tauschmutter gegenüber gestellt worden. Mit derartigen nachträglichen Bearbeitungen zum ausschließlichen Zweck der Verspottung habe sie nicht rechnen müssen.

Finanzielle Entschädigung abgewiesen

Die Missachtung des Persönlichkeitsrechts sei allerdings nicht so schwerwiegend, dass eine finanzielle Entschädigung geboten sei. Die Klage wurde insoweit von dem Landgericht Berlin abgewiesen. Die Klägerin hatte Zahlung von mindestens 15.000 Euro verlangt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2012
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online

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