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Äußert sich eine Politikerin polarisierend zu einem in der Öffentlichkeit in ganz erheblichem Maße berührenden Thema, so muss sie polemische, überspitzte und sexistische Kritik hinnehmen. Wird sie etwa als "Stück Scheiße", "Krank im Kopf", "Geisteskrank", "Schlampe", "Gehirn Amputiert" oder "Drecks Fotze" bezeichnet, stellen dies zulässige Meinungsäußerungen dar. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte die Grünen-Politikerin Renate Künast von
Das Landgericht Berlin entschied gegen Frau Künast. Ihr stehe kein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2019
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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