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Landgericht Berlin, Urteil vom 27.09.2011
16 O 484/10 -

Fotoagentur darf Bilder von den Werken der Künstler Christo und Jeanne-Claude nicht verbreiten

Streit um verhüllten Reichstag und andere Fotos

Der Künstler Christo hat vor dem Landgericht Berlin ein Teilurteil erwirkt, durch das einer Fotoagentur untersagt wurde, Fotos von Kunstwerken zu verbreiten, die er und seine verstorbene Frau Jeanne-Claude realisiert haben.

Zur Begründung hat das Landgericht ausgeführt, Christo stehe ein entsprechender urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch zu. Ein Recht der Fotoagentur zur Berichterstattung über die Kunstaktionen ergebe sich weder aus dem Urheberrecht noch aus dem Grundrecht der Pressefreiheit.

Das Landgericht Berlin kündigte an, über einen zugleich erhobenen Schadensersatzanspruch erst nach Bezifferung des entsprechenden Klageantrages zu entscheiden.

Unerlaubter Verkauf von Postkarten mit verhülltem Reichstag – Christo bereits vor 10 Jahren bei Rechtsstreit erfolgreich

Christo hat schon einmal einen Rechtsstreit zum verhüllten Reichstag gewonnen. Vor rund 10 Jahren urteilte der Bundesgerichtshof, dass ein Postkartenverlag keine Karten mit Motiven des verhüllten Reichstags verkaufen dürfe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2011
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online

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