wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 23.09.2021
16 O 139/21 -

Irreführende Werbung mit fünf Sternen

Fünf Sterne ohne eine einzige Bewertung stellt irreführende Werbung dar

Ein Onlineshop darf für Produkte nicht mit fünf Sternen werben, wenn es dafür noch keine Kundenbewertung gibt. Das gilt auch dann, wenn die Folgeseite mit den Produktdetails Hinweise darauf enthält, dass noch keine Bewertung abgegeben wurde. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Hoco Online GmbH entschieden, die im Internet einen Fahrradshop betreibt.

Auf der Übersichtsseite der Produktkategorie Fahrräder waren zahlreiche Räder mit fünf leuchtend gelben Sternen abgebildet. Nach Anklicken eines Angebots wurden auf der Produktseite erneut fünf Sterne angezeigt, nun aber mit dem Zusatz „(0)“. Weiter unten auf der Seite hieß es unter der Überschrift Kundenbewertungen: „Leider ist noch kein Eintrag vorhanden.“

Werbung mit fünf Sterne ohne eine einzige Bewertung ist irreführend

Das Berliner Landgericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die Sterne-Werbung irreführend war. Ein durchschnittlich aufmerksamer und informierter Verbraucher verstehe den Zusatz von fünf Sternen bei der Modellbezeichnung so, dass Kunden, die das Fahrrad bereits erworben haben, es als in jeder Hinsicht positiv beurteilen. Interessenten würden daher über die tatsächlich nicht abgegebenen Kundenbewertungen getäuscht. Sie würden dazu verleitet, sich näher mit dem scheinbar besonders gut bewerteten Produkt zu beschäftigen und die Unterseite mit den Produktinformationen aufzurufen.

Irreführung wird auch nicht durch Hinweise auf Unterseite mit Produktinformationen beseitigt

Das Gericht stellte auch klar: Die Irreführung wird durch die Hinweise auf der Unterseite mit den Produktinformationen nicht beseitigt. Es sei nicht davon auszugehen, dass Interessenten, die ein aus Kundensicht vermeintliches Spitzenprodukt aufrufen, der Wiedergabe der Sterne auf der Folgeseite überhaupt noch Aufmerksamkeit widmen. Aus ihrer Sicht hätten sie die gewünschte Information bereits auf der Angebotsübersicht erhalten. Außerdem seien der Zusatz „(0)“ hinter den Sternen und der Hinweis auf die fehlende Kundenbewertung so klein gehalten, dass sie leicht übersehen werden könnten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2022
Quelle: Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V., ra-online (ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_16-O-13921_Irrefuehrende-Werbung-mit-fuenf-Sternen~N31261

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31261 Dokument-Nr. 31261

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.