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Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Fluggesellschaft Air Berlin einen Flugpreis nach der Buchung nicht einfach mithilfe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erhöhen darf.
Im zugrunde liegenden Fall klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen Air Berlin. Ganze 272 Wörter oder 2.100 Zeichen enthielt die
Das Landgericht Berlin erklärte die Klausel für unwirksam. Die Richter sahen in der Klausel einen Verstoß gegen das
Außerdem ermögliche die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2017
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 24306
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