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Wer in größerem Umfang über eBay gebrauchte Waren verkauft, gilt als Unternehmer. Ihn treffen dann die für Unternehmer geltenden Vorschriften, wie z.B. der Hinweis auf das Widerrufsrecht. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.
Im Fall verkaufte eine Frau aus dem Heilbronner Raum im März 2006 93 Artikel über
Das Landgericht Berlin verurteilte die Frau zur Tragung der Kosten des Abmahnverfahrens. Wegen des Umfangs der Verkäufe sei sie als Unternehmerin anzusehen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Möglicherweise legt die Frau Berufung ein. In der Vergangenheit habe sie monatlich nur ca. sieben Artikel verkauft. Ihr Umsatz habe dabei unter 100,- EUR gelegen.
Vgl. auch LG Mainz, Urt. v. 06.07.2005: Unternehmereigenschaft eines eBay-Verkäufers
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2006
Quelle: ra-online
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