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Wer bei dem Versuch, zwei sich balgende Hunde mit der Hand zu trennen, gebissen wird, läuft nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg Gefahr, auf seinem Schaden sitzen zu bleiben.
Der Kläger war in einer Gemeinde im westlichen Landkreis Bamberg mit seinem nicht angeleinten Berner Sennenhund auf dem Weg zu einer Gastwirtschaft. Auf einem angrenzenden umzäunten Grundstück befand sich der vom Beklagten gehaltene
Diese Klage wies das Amtsgericht Bamberg mit der Begründung ab, dass den Kläger ein derart starkes
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2005
Quelle: ra-online, LG Bamberg
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Dokument-Nr. 1713
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