wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Bamberg, Urteil vom 15.03.2024
13 O 730/22 -

McFIT: Keine Beitragserhöhung in Fitnessstudio per Drehtür

Vorgehen stellt “aggressive Geschäftspraxis” dar

Wer das Drehkreuz am Eingang passierte, stimmte automatisch einer Preiserhöhung zu: Diese Geschäftspraxis hat das Landgericht (LG) Bamberg der RSG Group GmbH untersagt, die Fitnessstudios der Marke McFIT betreibt. Das LG sieht darin eine aggressive geschäftliche Handlung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen das Vorgehen des Unternehmens geklagt.

Die RSG Group GmbH hatte im Jahr 2022 versucht, in Fitnessstudios der Marke McFIT eine Preiserhöhung durch das Passieren des Drehkreuzes herbeizuführen. Der Anbieter informierte darüber unter anderem per Aufsteller im Eingangsbereich der Studios. „Mitgliedern mit dem Betreten des Fitnessstudios die Zustimmung zu einer Preiserhöhung aufzuzwingen, geht gar nicht. Mitglieder müssen sicher sein, dass sie beim Passieren des Drehkreuzes keinen Vertragsänderungen zustimmen. Das Gericht bestätigt die Auffassung des vzbv, dass der Anbieter wettbewerbswidrig gehandelt hat“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

Gericht spricht von unzulässiger Beeinflussung

Das LG spricht von einer aggressiven geschäftlichen Handlung, da die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher:innen unzulässig beeinflusst wurde. Mitglieder konnten die Studios nur über die Drehkreuze betreten. Indem das Passieren des Drehkreuzes aber als Zustimmung gewertet wurde, standen die Mitglieder vor der Entscheidung, die Preiserhöhung mit dem Betreten des Studios zu akzeptieren oder nicht trainieren zu können. Laut Gericht ist zudem zu berücksichtigten, dass viele Mitglieder von der Preiserhöhung erstmals beim Betreten des Studios erfahren haben. Dadurch seien sie nicht vorbereitet gewesen und durch die Aushänge überrumpelt worden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.05.2024
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband, ra-online (ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Bamberg_13-O-73022_McFIT-Keine-Beitragserhoehung-in-Fitnessstudio-per-Drehtuer~N33983

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33983 Dokument-Nr. 33983

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.