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Landgericht Baden-Baden, Urteil vom 13.06.2006
1 O 81/06 -

Fehlender Badewannenhaltegriff ist kein Reisemangel

Reiseveranstalter muss nicht für Unfall haften

Wenn im Badezimmer ein Badewannengriff fehlt, ist dies kein Reisemangel. Das hat das Landgericht Baden-Baden entschieden.

Im Fall machte ein Pauschalreisender Urlaub in einem Hotel in Albufeira (Portugal). Als er nach einem ausgedehnten Bad aus der Badewanne seines Hotelzimmers aussteigen wollte, verlor er das Gleichgewicht und stürzte. Er hatte versucht, sich am Handtuchhalter festzuhalten. Wegen seiner Verletzungen verklagte er den Reiseveranstalter auf Schadensersatz. Seine Begründung: Das Hotel habe die gültigen Sicherheitsstandards nicht eingehalten.

Anbringen von Haltegriffen an Badewannen ist kein geschuldeter Hotelstandard

Das Landgericht Baden-Baden wies die Klage ab. Es führte aus, dass ein Reiseveranstalter zwar im Rahmen seiner Grundpflichten auch dafür verantwortlich sei, dass die Sicherheitsstandards von den Hoteliers eingehalten würden. Jedoch gehöre zu den geschuldeten Sicherheitsstandards in Portugal nicht das Anbringen von Haltegriffen an Badewannen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2007
Quelle: ra-online (pt)

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