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Gibt ein an einem Unfall beteiligter Fahrer ein Schuldbekenntnis zu voller Haftung ab, führt dies zu einer Verbesserung der Beweislage zugunsten des anderen Unfallbeteiligten. Lässt sich nämlich das Unfallgeschehen nicht aufklären, so trifft ihn aufgrund des Schuldbekenntnisses keine Mithaftung. Dies hat das Landgericht Ansbach entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es an einem Nachmittag im Januar 2017 zu einem
Das Landgericht Ansbach entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2019
Quelle: Landgericht Ansbach, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27937
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