wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Ansbach, Urteil vom 20.10.2017
3 O 394/17 -

Bei Schuldbekenntnis zu voller Haftung trifft anderem Unfallbeteiligten bei Unaufklärbarkeit des Unfallgeschehens keine Mithaftung

Schuldbekenntnis führt zur Verbesserung der Beweislage zugunsten des anderen Unfallbeteiligten

Gibt ein an einem Unfall beteiligter Fahrer ein Schuldbekenntnis zu voller Haftung ab, führt dies zu einer Verbesserung der Beweislage zugunsten des anderen Unfallbeteiligten. Lässt sich nämlich das Unfallgeschehen nicht aufklären, so trifft ihn aufgrund des Schuldbekenntnisses keine Mithaftung. Dies hat das Landgericht Ansbach entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es an einem Nachmittag im Januar 2017 zu einem Verkehrsunfall, dessen Unfallgeschehen im Nachhinein nicht mehr aufzuklären war. Die Unfallbeteiligten verzichteten auf die Herbeirufung der Polizei nachdem der Fahrer des einen am Unfall beteiligten Fahrzeugs eine Erklärung abgab, wonach er den Schaden zu 100 % anerkenne. Dessen Ehefrau, welche Eigentümerin des Fahrzeugs war, klagte schließlich gegen die Halterin des anderen am Unfall beteiligten Fahrzeugs auf Zahlung von Schadensersatz.

Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Schuldbekenntnis

Das Landgericht Ansbach entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Aufgrund der durch ihren Ehemann abgegebenen Erklärung gehe die Unaufklärbarkeit des Unfallgeschehens zu Lasten der Klägerin. Die Erklärung des Ehemanns, den Schaden zu 100 % anzuerkennen, sei zwar nicht als deklatorisches Schuldanerkenntnis, aber als einseitiges Schuldbekenntnis zu werten. Dieses Schuldbekenntnis führe zu einer Verbesserung der Beweislage der Beklagten. Es sei nunmehr Sache der Klägerin nachzuweisen, dass es sich bei dem Unfall für sie um ein unabwendbares Ereignis handelte bzw. dass das Verschulden der Beklagten so sehr überwiegt, dass die vom klägerischen Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr vollständig dahinter zurückbleibt. Dies sei ihr aber nicht gelungen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2019
Quelle: Landgericht Ansbach, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2018, 211Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2018, Seite: 211
  • zfs 2018, 379Zeitschrift für Schadenrecht (zfs), Jahrgang: 2018, Seite: 379

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Ansbach_3-O-39417_Bei-Schuldbekenntnis-zu-voller-Haftung-trifft-anderem-Unfallbeteiligten-bei-Unaufklaerbarkeit-des-Unfallgeschehens-keine-Mithaftung~N27937

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27937 Dokument-Nr. 27937

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.