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Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass eine Einigungsstelle auch aus Gründen der Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG keine Vorgaben an den Arbeitgeber über die personelle Mindestbesetzung beschließen kann.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Vergangenheit stritten die Arbeitgeberin, die eine Klinik betreibt, und ihr
Die Arbeitgeberin machte vor dem Landesarbeitsgericht erfolgreich die Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs geltend. Die
Selbst bei Annahme einer konkreten Gefährdung hat die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2018
Quelle: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein/ra-online
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Dokument-Nr. 25877
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