wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 03.05.2007
4 Sa 529/06 -

Trunkenheit während einer Dienstreise kann zu fristloser Kündigung führen

Imageschaden gegenüber Mitbewerbern und Reiseveranstaltern

Wer anlässlich einer Dienstreise durch ständigen Alkoholkonsum und entsprechende Ausfallserscheinungen auffällt, muss mit einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.

Die 47 Jahre alte und seit 1991 beschäftigte Arbeitnehmerin wurde von ihrem Arbeitgeber, einem Reisebüro, während auf mehrtätige Informationsreisen von Reiseveranstaltern gesandt. Nach Feststellung des Gerichts hatte sie auf einer dieser Reisen auch tagsüber massiv Alkohol zu sich genommen und bereits bei Abflug eine Fahne. Dies fiel sowohl den Teilnehmern anderer Reisebüros als auch den Veranstaltern vor Ort negativ auf. Ihr Alkoholkonsum überstieg das Ausmaß erheblich, welches als üblich beziehungsweise hinnehmbar zu bezeichnen ist. Die Arbeitnehmerin konnte ihren arbeitsvertraglichen Pflichten während der Reise teilweise nicht nachkommen. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos.

Die gegen die Kündigung gerichtete Klage wies das Landesarbeitsgericht ebenso wie das Arbeitsgericht Elmshorn als Vorinstanz ab. Die Gerichte gingen dabei davon, dass die Klägerin nicht alkoholkrank sei. Das Landesarbeitsgericht führt aus, dass eine derartig schwere Arbeitsvertragsverletzung einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstelle.

Die Gesamtschau aller Aspekte des Einzelfalls rechtfertige trotz fehlender vorheriger Abmahnung eine fristlose Kündigung, wobei der massive Imageschaden des Arbeitgebers gegenüber Mitbewerbern und Reiseveranstaltern im Vordergrund stehe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 05/07 des LAG Schleswig-Holstein vom 15.08.2007

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LAG-Schleswig-Holstein_4-Sa-52906_Trunkenheit-waehrend-einer-Dienstreise-kann-zu-fristloser-Kuendigung-fuehren.news4707.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4707 Dokument-Nr. 4707

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.