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Im Fall der gekündigten Reinigungskraft, deren Arbeitgeber ihr kündigte, weil sie Pfandflaschen mitgenommen haben soll, haben sich die Parteien geeinigt. In der ersten Instanz hatte die Frau obsiegt. Der Arbeitgeber ging hiergegen in Berufung.
Während in weiten Teilen der Presse noch berichtet wird, dass das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein den Fall am 24. Februar 2010 verhandeln wird, erfuhr die Redaktion ra-online/kostenlose-urteile.de aus gut unterrichteter Quelle, dass die Parteien sich bereits am 18.02.2010 außergerichtlich geeinigt haben. Der Inhalt der Einigung ist nicht bekannt.
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein teilte am 23.02.2010 offiziell mit, dass das Verfahren durch Vergleich der Parteien beendet worden ist.
Zum Sachverhalt siehe die Entscheidung der Vorinstanz: Bagatellkündigung: Kündigung einer Reinigungskraft wegen Mitnahme weggeworfener Pfandflaschen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.02.2010
Quelle: ra-online (pt)
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