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Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines PC nebst Zubehör sowie eines Internetanschlusses jedenfalls dann verlangen, wenn beides zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der ihm obliegenden Betriebsratsaufgaben erforderlich ist. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Die bekannte, bundesweit tätige Drogeriemarktkette streitet seit Jahren mit ihren örtlichen Betriebsräten um dessen Ausstattung mit handelsüblichen PCs. Sie ist nun innerhalb eines halben Jahres in Schleswig-Holstein erneut dazu verurteilt worden (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 27.01.2010 - 3 TaBV 31/09 -), einem - hier für 137 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in 34 Filialen zuständigen -
Das Landesarbeitsgericht stützt die Entscheidung auf § 40 Absatz 2 BetrVG. Danach hat der Arbeitgeber dem
Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2010
Quelle: LAG Schleswig-Holstein/ra-online
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Dokument-Nr. 10140
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