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Beim Versand einer Kündigung mittels Einwurf-Einschreiben spricht ein Anscheinsbeweis für den Zugang, wenn der Einlieferungsbeleg und die Reproduktion des Auslieferungsbelegs mit der Unterschrift des Zustellers vorgelegt wird. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
In dem zugrunde liegen Fall stritten sich die Parteien eines Arbeitsvertrags seit dem Jahr 2021 vor dem Arbeitsgericht Elmshorn unter anderem darüber, ob dem Kläger eine
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschied zu Gunsten der Beklagten. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2023
Quelle: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32964
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