wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.09.2007
L 3 RJ 126/05 -

Hinterbliebenenrente auch bei kurzer Ehedauer möglich

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat einer Witwe trotz einer nur kurzen Ehedauer Hinterbliebenenrente gewährt, da sie die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe widerlegen konnte.

Stirbt ein gesetzlich Rentenversicherter vor Ablauf von einem Jahr seit der Heirat, hat der Ehegatte nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Vielmehr wird vermutet, dass Zweck der Heirat die Versorgung mit einer Rente war. Allerdings kann diese gesetzliche Vermutung im Einzelfall widerlegt werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Tod durch ein unvorhersehbares Ereignis, z. B. durch einen Verkehrsunfall eintritt.

Gericht spricht trotz kurzer Ehedauer Hinterbliebenenrente zu

Das Landessozialgericht hat einer aus Halle/Saale stammenden Witwe einen solchen Anspruch, den die Rentenversicherung abgelehnt hatte, zugesprochen. Sie hatte ihren langjährigen Lebensgefährten nach der Diagnose Krebs im Endstadium auf dessen Wunsch geheiratet; kurze Zeit darauf war er verstorben.

Witwe war Ernst der Erkrankung nicht bewusst

Ihr war nach den Ermittlungen des Gerichts bei der Heirat aber nicht bekannt gewesen, dass keine Heilungsaussicht mehr bestand. Vielmehr hatte der Verstorbene ihr den Ernst der Erkrankung verschwiegen und die Klägerin sich auf einen längeren Heilungsprozess eingestellt. Sie hatte dem Heiratswunsch nur nachgegeben, um ihrem Ehemann bei der Überwindung seiner schweren Erkrankung beizustehen. Daher war die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe widerlegt, die Klägerin erhält nun eine Witwenrente.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 10/07 des LSG Sachsen-Anhalt vom 14.11.2007

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LAG-Sachsen-Anhalt_L-3-RJ-12605_Hinterbliebenenrente-auch-bei-kurzer-Ehedauer-moeglich.news5147.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5147 Dokument-Nr. 5147

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.