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Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.05.2016
6 Sa 23/16 -

LAG zur Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater "Raubkopien"

Außerordentliche Kündigung wirksam

Die außerordentliche Kündigung eines Mitarbeiters wegen Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater "Raubkopien" ist wirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt entschieden und das Urteil des Arbeitsgerichts Halle abgeändert und die Kündigungsschutzklage des Klägers abgewiesen.

Im vorliegenden Fall hat das Landesarbeitsgericht die außerordentliche Kündigung des beklagten Landes vom 13.05.2013 für wirksam erklärt.

Indizien beweisen Pflichtverletzung während der Arbeitszeit unter Verwendung des dienstlichen Computers

Nach einer umfassenden Beweisaufnahme stellte das Gericht anhand einer Vielzahl von bestehenden Indizien fest, dass der Kläger privat beschaffte Bild- oder Tonträger während der Arbeitszeit unter Verwendung seiner dienstlichen Computers unbefugt und zum eigenen oder kollegialen Gebrauch auf dienstliche "DVD" bzw. "CD-Rohlinge" kopiert hat. Darin läge - so das Landesarbeitsgericht - eine erhebliche Pflichtverletzung durch den Kläger. Das Vertrauensverhältnis sei damit endgültig zerstört.

Auch eine umfassende Interessenabwägung könne aufgrund der ganz erheblichen Pflichtverletzungen nur zu Lasten des Klägers ausfallen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2016
Quelle: Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt/ ra-online

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