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Ein Arbeitnehmer, der von einem Kunden ein teures Geschenke annimmt, kann daraufhin von seinem Arbeitgeber gekündigt werden. Das Annehmen von Geschenken mit nicht geringem Wert erweckt leicht den Eindruck, dass der Angestellte käuflich ist. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Fall wurde einem seit 1991 in demselben Betrieb tätigen Personalleiters gekündigt, der von einem Personalvermittlungsunternehmen eine VIP-Logen-Karte inklusive Bewirtung für ein Fußballspiel geschenkt bekommen hatte und diese Einladung auch annahm, obwohl ihm als Personalleiter bei etwaigem Bedarf an Leiharbeitnehmern die Verhandlungen mit diesem Unternehmen oblagen.
Während des Verfahrens blieb zwar unklar, welchen genauen Wert die Eintrittskarte hatte. Es sei aber gerichtsbekannt, schreiben die Richter, dass derartige
„Wer als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2010
Quelle: ra-online, LAG Rheinland-Pfalz
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Dokument-Nr. 9019
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