kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Eine Klausel in einem Arbeitsvertrag, wonach dem Arbeitnehmer sämtliche Nebentätigkeiten verboten sind bzw. seiner Genehmigung bedürfen, ist unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Lesetipp - refrago:
Im Fall ging es um einen
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz wies die Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe ab.
Die Klausel hinsichtlich der Nebenbeschäftigung verstoße gegen das
Im vorliegenden Fall erstrecke sich die Klausel auf eine Nebenbeschäftigung "gleich welcher Art". Auch sei die Nebenbeschäftigung von der schriftlichen Einwilligung des Arbeitgebers abhängig. Ihre Bewehrung mit einer Vertragsstrafe neben einem Erlaubnisvorbehalt führe praktisch zu einem Nebentätigkeitsverbot. Der Arbeitgeber dürfe aber nicht sämtliche Nebentätigkeiten verbieten, sondern nur solche, die seine Interessen beeinträchtigten (vgl. BAG, Urt. v. 11.12.2001).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2007
Quelle: ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LAG-Rheinland-Pfalz_8-Sa-6905_Arbeitgeber-darf-nicht-saemtliche-Nebenbeschaeftigungen-verbieten~N3637
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 3637
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.