kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wer eigenmächtig seinen Arbeitsplatz verlässt, kann fristlos entlassen werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verlassen, ohne seinen Arbeitgeber zu informieren und um Erlaubnis zu bitten, seinen privaten Tätigkeiten nachgehen zu dürfen. Dabei hatte er weder beim Verlassen der Werkstatt noch bei seiner Rückkehr das Zeiterfassungssystem bedient. Der Arbeitgeber kündigte den Arbeitnehmer fristlos.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers abgewiesen und die Kündigung als rechtmäßig bestätigt.
Der Arbeitnehmer habe eine schwerwiegende Pflichtwidrigkeit begangen, für welche er keine Rechtfertigungsgrüne habe. Er habe die angeordnete Arbeitszeit nicht eingehalten, statt dessen private Dinge erledigt, ohne das Zeiterfassungsgerät zu betätigen.
Bei dieser groben Pflichtverletzung habe der Arbeitnehmer offensichtlich auch nicht davon ausgehen können, dass der Arbeitnehmer dies hinnehme, führten die Richter aus. Eine
Es könne dahin gestellt bleiben, ob das Verhalten als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2008
Quelle: ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LAG-Rheinland-Pfalz_7-Sa-38507_Arbeitsplatz-eigenmaechtig-verlassen-Fristlose-Kuendigung~N5678
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 5678
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.