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Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der privaten Nutzung des Internets während der Arbeitszeit, muss auch dann nicht zulässig sein, wenn der Arbeitnehmer eine schriftliche Erklärung abgegeben hat, das Internet nur zu dienstlichen Zwecken zu nutzen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.
Lesetipp - refrago:
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mitarbeiter eines Betriebes folgende Erklärung unterzeichnet:
"Der Zugang zum
Dennoch nutzte der Mann wiederholt das
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hielt die
Auch fehle es an der Darstellung der Verweildauer im
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2010
Quelle: ra-online, (kg)
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Dokument-Nr. 9524
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