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Wer sich als Arbeitnehmer weigert, sich von einem Amtsarzt begutachten zu lassen, kann nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz fristlos gekündigt werden.
Im zugrunde liegenden Fall verweigerte eine
Die
Zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Die Klägerin habe ihre Mitwirkungspflicht verletzt. Zwar handele es sich hierbei nur um eine sogenannte Nebenpflicht und nicht etwa, wie die Arbeitspflicht, um eine Hauptpflicht des Arbeitsvertrages. Gleichwohl könne auch bei einem bewussten Vorstoß gegen eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht die Kündigung zulässig sein.
Eine permanente und massive Nebenpflichtverletzung stelle nach einer Abmahnung einen verhaltensbedingten Grund dar, der eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2010
Quelle: ra-online, Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
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Dokument-Nr. 9572
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