kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Arbeitnehmer, der die Kündigung versehentlich wegwirft, kann nicht nachträglich gegen die Kündigung gerichtlich vorgehen. Es gilt weiterhin die 3-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Gegen eine Kündigung können Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen eine so genannte Kündigungsschutzklage erheben. Die Frist beginnt mit dem Tag, an welchem die Kündigung dem Arbeitnehmer zugestellt wird - z.B. in den Briefkasten eingeworfen wird.
Im Fall hatte ein Arbeitnehmer die Kündigung versehentlich mit Werbepost weggeworfen und versäumt, rechtzeitig die Kündigungsschutzklage zu erheben.
Das Gericht ließ die Klage nicht mehr zu. Er habe die Verspätung selbst verschuldet. Bereits leichte Fahrlässigkeit schieße im Interesse der Rechtssicherheit die nachträgliche Klagezulassung aus, führte das Gericht aus. Es half dem Mann auch nicht, dass er vortrug, die Kündigung nie gesehen zu haben.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2007
Quelle: ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LAG-Rheinland-Pfalz_11-Ta-21706_Kuendigung-versehentlich-weggeworfen-keine-nachtraegliche-Kuendigungsschutzklage~N4404
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 4404
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.